Allgemeine Geschäftsbedingungen 
der Horse Gym GmbH

I. Allgemeines, Geltung

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Horse Gym GmbH (nachfolgend „Horse Gym“ genannt) mit ihren Kunden.
Diese AGB sind anzuwenden, wenn der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

1.2. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn die Horse Gym ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Die vorbehaltslose Annahme von Bestellungen und Aufträgen durch Horse Gym bedeutet kein Anerkenntnis solcher Bedingungen des Kunden.

1.3. Diese AGB gelten – als Rahmenvereinbarung – auch für alle zukünftigen Bestellungen und Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden.

1.4. Im Einzelfall getroffene Individualvereinbarungen mit dem Kunden haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.

1.5. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach einem Vertragsschluss von einem Kunden gegenüber Horse Gym abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (eine E-Mail genügt).

1.6. Incoterms®, auf welche (i) in diesen AGB, (ii) in einem Angebot und / oder (iii) in einer Auftragsbestätigung der Horse Gym verwiesen oder Bezug genommen wird, gelten in ihrer jeweils aktuellsten Fassung (derzeit: Incoterms® 2020).

II. Vertragsschluss; Angebot und Annahme; Vorbehalt der Auftragsbestätigung

2.1 Alle Angebote der Horse Gym sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, diese sind ausdrücklich und unmissverständlich als verbindlich gekennzeichnet.

2.2 Die Übersendung von Informations- und Werbematerial der Horse Gym an einen Kunden stellt eine unverbindliche Information über Leistungen und Produkte der Horse Gym, aber kein verbindliches Angebot und keine Zusage einer bestimmten Beschaffenheit der Produkte von Horse Gym dar.

2.3 Ein Kaufvertrag zwischen der Horse Gym und dem Kunden kommt grundsätzlich durch die Annahme eines Angebots der Horse Gym mindestens in Textform (z. B. einer E-Mail) zustande.

2.4 Ein geschlossener Vertrag steht (i) unter der aufschiebenden Bedingung der Warenverfügbarkeit und (ii) der Bestätigung des Auftrags durch Horse Gym.

2.5 Ein Vertrag zwischen Horse Gym und dem Kunden kommt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen in den Ziff. 2.5.1 – 2.5.4 zustande.

2.5.1 Horse Gym sendet dem Kunden ein Angebot in Textform – in der Regel per E-Mail – zu.

2.5.2 Der Kunde kann das Angebot von Horse Gym durch ausdrückliche Erklärung mindestens in Textform innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach seinem Zugang annehmen. Das Angebot gilt am selben Tag als zugegangen, wenn es bis 17:59 Uhr Ortszeit am Sitz der Horse Gym (MEZ) zugegangen ist. Geht es später zu, gilt es erst am nächsten Tag als zugegangen.

2.5.3 Nimmt der Kunde das Angebot der Horse Gym nicht innerhalb der in vorstehender Ziff. 2.4.2 genannten Frist an, lehnt er das Angebot der Horse Gym innerhalb dieser Frist ausdrücklich ab, oder erklärt er eine Annahme unter Vorbehalt oder unter einer Abänderung der angebotenen Bedingungen (z. B. in Bezug auf im Angebot genannte Preise, Skonti, Lieferbedingungen), gilt diese Erklärung als (i) Ablehnung des ursprünglichen Angebots der Horse Gym verbunden mit (ii) dem Angebot auf Abschluss eines geänderten Kaufvertrags zu den veränderten Bedingungen. Ein Kaufvertrag kommt dann zustande, wenn die Horse Gym des Angebots des Kunden zum Abschluss eines Kaufvertrags zu veränderten Bedingungen innerhalb von vier (4) Wochen ausdrücklich, beispielsweise und insbesondere durch Versand einer Auftragsbestätigung an den Kunden, angenommen hat.

2.5.4 Nimmt der Kunde das Angebot der Horse Gym an, wird ein Kaufvertrag unter der Bedingung geschlossen, dass Horse Gym das Zustandekommen des Kaufvertrags innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Annahmeerklärung des Kunden ausdrücklich, beispielsweise und insbesondere durch Versand einer Auftragsbestätigung an den Kunden, bestätigt.

III. Abtretungsverbot

Ansprüche gegen Horse Gym dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Horse Gym (eine E-Mail genügt nicht) abgetreten werden, es sei denn, diese Ansprüche sind unstreitig oder sie wurden rechtskräftig festgestellt. 


IV. Lieferung und Lieferbedingungen

4.1 Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung zwischen Horse Gym und dem Kunden im Einzelfall erfolgt die Lieferung der Kaufsache ab dem Werk der Horse Gym, Bahnhofstraße 1, 86759 Wechingen-Fessenheim, Deutschland (ex works Incoterms® 2020).

4.2 Erfüllungsort für Lieferungen der Horse Gym ist deren Sitz, Bahnhofstraße 1, 86759 Wechingen-Fessenheim, Deutschland.

4.3 Vereinbaren die Parteien eine Lieferung des Kaufgegenstands bzw. der Kaufgegenstände durch Horse Gym (sog. „Versendungskauf“), ist Horse Gym in der Wahl der Art der Versendung, des Transport- und Speditionsunternehmens und dem Versandweg frei, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes mindestens in Textform vereinbart haben. Horse Gym steht nach eigener Wahl auch das Recht zu, die Lieferung innerhalb der Region D-A-CH selbst vorzunehmen („Auslieferung“).

4.4 In (i) Angeboten und / oder (ii) in Korrespondenz der Horse Gym genannte Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich und unmissverständlich etwas anderes mindestens in Textform vereinbart.

4.5 Horse Gym ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Kunden nicht unzumutbar ist.

4.6 Horse Gym kann dem Kunden, insbesondere bei der Vereinbarung einer Lieferung ex works Incoterms® 2020 gemäß vorstehender Ziff. 3.1, eine Frist zur Abholung der zur Abholung bereitgestellten Kaufsache(n) setzen. Nach ergebnislosem Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde mit der Abnahme der Kaufsache(n) im Annahmeverzug. Ab diesem Zeitpunkt ist Horse Gym berechtigt, die Kaufgegenstände auf Gefahr und auf Kosten des Kunden auf ihrem Betriebsgelände oder wahlweise an einem anderen Lagerort zu lagern. Horse Gym soll hierbei die Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. Nach einer erfolgten Einlagerung der Kaufgegenstände wird Horse Gym dem Kunden unverzüglich über die erfolgte Einlagerung der Kaufgegenstände informieren und den Lagerort sowie die für die Lagerung anfallenden Kosten mitteilen.

V. Höhere Gewalt

5.1 Bei dem Auftreten von Ereignissen höherer Gewalt (unvorhergesehene, von Horse Gym unverschuldete Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes nicht hätten vermieden werden können, z.B. Arbeitskämpfe, Krieg, Feuer, Überschwemmungen, Transporthindernisse, die Blockade von Beförderungswegen, insbesondere Seewegen, Ausfuhrbeschränkungen, Blackouts, Brownouts, durch Dritte verursachte Ausfälle oder Einschränkungen des elektronischen Datenaustauschs, Cyber-Kriminalität, Arbeitskräfte-, Energie-, Rohstoff- oder Hilfsstoffmangel, nachträgliche Materialverknappung, Import- und Exportrestriktionen, behördliche Maßnahmen, Pandemien, Epidemien oder sonstigen Betriebsstörungen), sowohl bei Horse Gym wie bei ihren Lieferanten, die Horse Gym ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Kaufgegenstände zu liefern, ist Horse Gym für die Dauer des Ereignisses höherer Gewalt zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit (sog. grace period) von nicht unter vierzehn (14) Kalendertagen von seinen vertraglichen Verpflichtungen befreit.

5.2 Horse Gym wird dem Kunden unverzüglich nach Kenntnis den Eintritt und den Wegfall des Ereignisses höherer Gewalt anzeigen und sich nach besten Kräften bemühen, die Störung durch das Ereignis höherer Gewalt zu beheben und in seinen Auswirkungen soweit wie möglich zu beschränken.

5.3 Sollte die durch das Ereignis höherer Gewalt verursachte Verzögerung ununterbrochen länger als drei (3) Monate andauern, ist jede Partei berechtigt, von dem abgeschlossenen Vertrag zurücktreten.
VI. Nennung einer Vertragspartei als Referenz

Jede Partei gestattet der jeweils anderen Partei die Abbildung der gelieferten Kaufsache(n) zu Referenzzwecken in Wort und Bild einschließlich der Präsentation im Internet. Die vorstehende Gestattung ist für Horse Gym jederzeit in Textform widerruflich. Horse Gym soll einen Widerruf nur bei Vorliegen nachvollziehbarer Gründe erklären.

VII. Vorleistungspflichten des Kunden


7.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle diejenigen Maßnahmen und sonstigen Mitwirkungshandlungen (nachfolgend zusammengefasst die „Mitwirkungshandlungen“) rechtzeitig vorzunehmen, die (i) gemäß Angebot der Horse Gym und / oder (ii) gemäß der Produktbeschreibung und / oder (iii) gemäß sonstiger Vorgaben von Horse Gym im Rahmen der mit dem Kunden in Bezug auf den jeweiligen Kaufvertrag über die betroffene(n) Kaufsache(n) für die Aufstellung (im Folgenden die „Vorgaben“ genannt) und gegebenenfalls für die Montage der Kaufsache(n) sowie deren Inbetriebnahme erforderlich oder zweckmäßig sind.

7.2 Sofern Horse Gym zusätzliche Leistungen, beispielsweise Montageleistungen, am Aufstellort der Kaufsache(n) beim Käufer erbringt, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Mitwirkungshandlungen rechtzeitig vorzunehmen und insbesondere Strom, Wasser, Hebezeuge, und sonstige Materialien und Werkzeuge, deren Bereitstellung die Horse Gym in (i) ihrem Angebot und / oder (ii) der Auftragsbestätigung sowie (iii) in ihren Vorgaben gemäß Ziff. 6.1 gefordert hat, für die Aufstellung der Kaufsache bereitzustellen und / oder bereitzuhalten.

VIII. Preise, Nebenkosten

8.1 Alle Preise verstehen sich in EUR zuzüglich der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, Verpackungskosten, Gebühren, Zölle und sonstige mit der Durchführung des Vertrages entstehenden Abgaben.
8.2 Verändern sich nach der Angebotsabgabe die Kosten, die für die Preisberechnung von Horse Gym bei der Kalkulation des abgegebenen Angebots maßgeblich waren, ist Horse Gym zur einseitigen Anpassung – hier: Erhöhung – der angebotenen Preise wie folgt berechtigt:
Allgemeine Kostensteigerungen nach Angebotsabgabe, z. B. ad hoc eingeführte Zölle:
Horse Gym ist berechtigt, die zusätzlichen, unvorhergesehenen Kosten gemäß den nachfolgenden Bestimmungen auf den Kunden zu überwälzen und die angebotenen oder die bereits vereinbarten Preise entsprechend zu erhöhen.
Den Parteien ist bekannt, dass in der derzeitigen Weltlage Kosten kurzfristig entstehen, insbesondere Zölle ad hoc und unvorhergesehen eingeführt werden. Daher ist Horse Gym berechtigt, Preisanpassungen kurzfristig, gegebenenfalls auch ad hoc, vorzunehmen.
8.3 Die angebotenen Preise von Horse Gym sind bzw. gelten wertgesichert. Erhöht sich der vom Statischen Bundesamt ermittelte Verbraucherpreisindex für Deutschland auf der Basis 2020 = 100 gegenüber dem Indexstand in dem Monat der Abgabe des Angebots von Horse Gym, so erhöhen sich die Angebotspreise von Horse Gym in dem gleichen prozentualen Verhältnis. Eine Erhöhung der Angebotspreise findet nur statt, wenn die Erhöhung mindestens 5% beträgt. Die Erhöhung erfolgt in dem Verhältnis, in dem sich die Verbraucherpreise auf der Basis 2020 = 100 um mehr als 5% erhöht haben (Beispiel: Erhöhung 8% ./. Schwellenwert von 5% = Erhöhung um 3%).

IX. Zahlungsbedingungen

9.1 Nach Zugang der Auftragsbestätigung ist sofort eine Anzahlung auf den Kaufpreis in Höhe von 50 % der Vertragssumme zur Zahlung fällig. Die restlichen 50 % des Kaufpreises sind vor der Lieferung der Kaufsache zur Zahlung fällig.

9.2 Horse Gym ist nicht verpflichtet, den Vertrag vor Eingang der Anzahlung zu erfüllen. Im Falle eines verspäteten Eingangs der Anzahlung verschieben sich die Liefer-/Leistungstermine bzw. verlängern sich die Liefer-/Leistungsfristen entsprechend um den Zeitraum bis zum Eingang der Anzahlung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit von einer Woche.

9.3 Bei Bestellungen von Kunden mit Wohn- oder Geschäftssitz in sanktionsbewehrten Ländern oder bei begründeten Anhaltspunkten für ein hohes Zahlungsausfallrisiko ist Horse Gym berechtigt, eine Lieferung bzw. Leistung nur gegen vorherige vollständige Bezahlung (Vorauskasse) durchzuführen. Begründete Anhaltspunkte können sich beispielsweise aber nicht abschließend aus dem Land, in welchem der Kunde seinen Sitz hat, Presseberichterstattungen, Ankündigungen von Regierungen oder supranationalen Organisationen, denen sich die Absicht entnehmen lässt, Ein- oder Ausfuhrbeschränkungen zu erlassen, ergeben.

X. Aufrechnungsverbot

Gegen Ansprüche von Horse Gym kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht und der Anspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

XI. Eigentumsvorbehalt, Versicherung

11.1 Das Kaufsache bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von Horse Gym. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Kaufsache ist nicht zulässig.

11.2 Bei Lieferungen in andere Rechtsordnungen, in denen die vorstehende Eigentumsvorbehaltsregelung nicht die gleiche Sicherungswirkung hat wie in Deutschland, ist der Kunde verpflichtet alles zu tun, um Horse Gym unverzüglich entsprechende, im Mindesten vergleichbare, Sicherungsrechte zu bestellen. Der Kunde ist insoweit verpflichtet, alle hierfür erforderlichen Maßnahmen wie beispielweise Registrierung, Publikation usw. vorzunehmen oder an der Durchführung solcher Maßnahmen von Horse Gym mitzuwirken, die für die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit derartiger Sicherheitsrechte notwendig und förderlich sind.

XII. Aufbau vor Ort, Montage, Abnahme

12.1 Das Abladen der Kaufsache(n) sowie der Aufbau und die Inbetriebnahme vor Ort erfolgen durch den Kunden selbst. Dies gilt dann nicht, wenn die Parteien etwas anderes, namentlich die gesonderte Erbringung von Montageleistungen durch Horse Gym, mindestens in Textform (E-Mail genügt), vereinbart haben.

12.2 Bei den Produkten Pferdelaufbänder, Vibrationsplatte sowie der Waage (Weigh Line) gilt Folgendes:
Das Aufstellen und das Montieren der vorgenannten Produkte erfolgen durch und in der Verantwortung des Kunden. Horse Gym unterstützt den Kunden hierbei wie folgt: Horse Gym bietet über sein Montage- bzw. Servicepersonal die Möglichkeit einer telefonischen Anleitung und Kurzeinweisung für die Aufstellung und Montage der vorgenannten Produkte. Dessen ungeachtet bleibt der Kunde für die Aufstellung, Montage und Inbetriebnahme der vorgenannten Produkte unter Beachtung der Vorgaben und Sicherheitshinweise in der Bedienungsanleitung für das jeweilige Produkt (falls vorhanden) selbst verantwortlich. Die telefonische Einweisung kann während der Bürozeiten, Montags – Donnerstags von 08:00 – 16:00 Uhr [MEZ] und am Freitag von 08:00 – 11.00 Uhr [MEZ], in Anspruch genommen werden.

12.3 Bei den Produkten Aquatrainer, Pferde SPA gilt Folgendes:
Das Aufstellen und das Montieren der vorgenannten Produkte erfolgen durch und in der Verantwortung des Kunden. Horse Gym unterstützt den Kunden hierbei wie folgt: Horse Gym bietet über sein Montage- bzw. Servicepersonal die Möglichkeit einer telefonischen Anleitung und Kurzeinweisung für die Aufstellung und Montage der vorgenannten Produkte. Dessen ungeachtet bleibt der Kunde für die Aufstellung, Montage und Inbetriebnahme der vorgenannten Produkte unter Beachtung der Vorgaben und Sicherheitshinweise in der Bedienungsanleitung für das jeweilige Produkt (falls vorhanden) selbst verantwortlich. Die telefonische Einweisung kann während der Bürozeiten, Montags – Donnerstags von 08:00 – 16:00 Uhr [MEZ] und am Freitag von 08:00 – 11.00 Uhr [MEZ], in Anspruch genommen werden.
12.4 Sofern eine Abnahme vereinbart wurde oder gesetzlich vorgesehen ist, verpflichtet sich der Kunde, das Produkt unverzüglich ab Anzeige der Abnahmebereitschaft abzunehmen. In diesem Fall ist die Abnahme für den Gefahrübergang maßgebend.

XIII. Gewährleistung, Untersuchungs-/Rügepflicht

13.1 Angaben in bei Vertragsschluss gültigen Beschreibungen sowie Abbildungen und sonstige Angaben in Prospekten, Katalogen oder auf der Website von Horse Gym sowie Social Media Plattformen (Instagram, Facebook etc.) dienen ausschließlich der allgemeinen Produktbeschreibung und sind unverbindlich. Sie sind als annähernd zu betrachten und stellen keine Garantie, auch keine Beschaffenheitsgarantie, dar.

13.2 Abweichungen im Aussehen sowie Änderungen der Kaufsache(n) durch Horse Gym bleiben vorbehalten, sofern die Vertragsgegenstände nicht erheblich geändert werden und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind. Soweit Horse Gym zur Bezeichnung der Bestellung oder der Vertragsgegenstände Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein hieraus keine Rechte abgeleitet werden.

13.3 Gewährleistungsrechte des Kunden bestehen nur, sofern der Kunde seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist Horse Gym hiervon unverzüglich mindestens in Textform (z. B. per E-Mail) zu informieren (im Folgenden die „Anzeige“ genannt).

Als unverzüglich gilt die Anzeige nur, wenn sie innerhalb von zwei (2) Werktagen erfolgt ist. Für die Wahrung dieser Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Hiervon unabhängig ist der Kunde verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb von fünf (5) Kalendertage ab der Lieferung mindestens in Textform (E-Mail genügt) anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeige Absendung der Anzeige genügt.

13.4 Soweit und sofern die gelieferten Vertragsgegenstände einen Mangel aufweisen, kann Horse Gym nach eigener Wahl als Nacherfüllung entweder die Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder die Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) vornehmen. Horse Gym ist bei einem erstmaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung mindestens zu einer zweiten Nacherfüllung berechtigt.

XIV. Bedienungsanleitungen, Produktbeschreibungen

14.1 Der Kunde verpflichtet, Allgemeinen Sicherheits- und Bedienungshinweise der Horse Gym, insbesondere solche, die in dem Kunden zur Verfügung gestellten Bedienungsanleitung enthalten sind, zu beachten und einzuhalten.

14.2 Der Kunde erkennt an, dass die individuelle Nutzung der Kaufsache(n), insbesondere die Auswahl des Produkts bzw. die Intensität der Nutzung, in der Verantwortung des Kunden liegt und insbesondere vom Pferd und seinen individuellen Fähigkeiten abhängt. Insbesondere die Produkte der Race Line (Pferdelaufbänder) sind nur für eine Nutzung im leistungsorientierten Pferde-/Rennsport konzipiert. Der Kunde ist selbst und ausschließlich dafür verantwortlich, dass er das Pferd vor einer Nutzung – entsprechend der Bedienungsanleitung – an das Produkt gewöhnt.

14.3 Die Bedienungsanleitungen, Produktbeschreibungen, technischen Vorgaben sowie sonstige Vorgaben zur Benutzung der Produkte von Horse Gym sind unbedingt zu beachten und dienen zur Beschreibung des bestimmungs- sowie vertragsgemäßen Gebrauchs der Produkte. Falls der Kunde die Produkte außerhalb des bestimmungs- sowie vertragsgemäßen Gebrauchs der Produkte nutzt oder Dritten eine Nutzung gestattet, entfallen sämtliche Ansprüche gegenüber Horse Gym.

14.4 Horse Gym weist ausdrücklich darauf hin, dass die Kaufgegenstände nur für die Anwendung bei Pferden bestimmt und technisch ausgelegt ist.

14.5 Die Kaufgegenstände sind nicht für die Nutzung durch andere Tiere, z. B. Kamele, bestimmt. Sie sind auch nicht dazu bestimmt, von Menschen genutzt zu werden. Die in der Produktbeschreibung vorgesehenen Maximallasten sind einzuhalten.

14.6 Ein nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch der Kaufsache(n) kann zu schweren Verletzungen bis hin zum Tod des Pferdes sowie zu einer Beschädigung der Kaufsache(n) und sonstiger Rechtsgüter des Kunden führen.

14.7 Sicherheitsvorkehrungen, z. B. Lichtschranken, dürfen nicht überwunden, umgangen, abgeschaltet oder sonst in ihrer Funktion beeinträchtigt werden. Horse Gym weist ausdrücklich darauf hin, dass die im Produkt enthaltenen Sicherheitssysteme, sofern vorhanden, insbesondere das „3-Punkt-Sicherheitssystem“ bestehend aus einer Lichtschranke, einem Schocksensor, einem Not-Aus sowie einer sanften Geschwindig-keitsübergangsregelung während des Betriebs der Kaufsache immer eingeschaltet bleiben müssen. Die Funktionsfähigkeit der Sicherheitssysteme ist vor jeder Aufnahme des Betriebs durch den Kunden zu testen und während des Betriebs der Kaufsache zu überwachen.

14.8 Für Verletzungen des Pferdes und für Schäden, die durch einen nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch der Kaufsache und / oder die durch eine Beeinträchtigung der Sicherheitsvorkehrungen verursacht oder mitverursacht wurden, übernimmt Horse Gym keine Gewähr und keine Haftung. Dieser Haftungsausschluss gilt unabhängig davon, ob der Kunde seine Ansprüche auf gesetzliche Gewährleistungsrechte einschließlich einer Beschaffenheitsgarantie oder auf selbständige Garantieerklärungen von Horse Gym stützt.

XV. Haftung


15.1 Horse Gym haftet unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen der ausdrücklichen Übernahme einer selbständigen Garantie einschließlich einer Beschaffenheitsgarantie, wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, bei Mängeln, die Horse Gym arglistig verschwiegen hat sowie bei Pflichtverletzungen nach der Datenschutzgrundverordnung.

15.2 Ebenso haftet Horse Gym unbeschränkt bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haftet Horse Gym nur im Falle der Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde in besonderem Maße vertrauen darf (“wesentliche Vertragspflichten“), jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren, vertragstypischen Schaden. Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf Vertragsstrafenansprüche von Vertragspartnern des Kunden zurückgehen, sind für Horse Gym in keinem Fall vorhersehbar oder vertragstypisch in vorstehendem Sinn.

15.3 Vorstehendes Haftungsbeschränkungen gelten auch hinsichtlich der Haftung für Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Horse Gym.

XVI. Verjährung

16.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Lieferung.

16.2 Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten nicht für die Verjährung von Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Ferner unberührt bleiben auch die Verjährungsregeln nach den § 438 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, und § 438 Abs. 3 BGB.

XVII. Wartung und technischer Support (Service)


Horse Gym bietet für alle gelieferten Produkte Wartung und technischen Support (Service) an. Wartungs- sowie Serviceverträge werden gesondert abgeschlossen.

XVIII. Software; Nutzungsrechte

18.1 Soweit für die Bedienung der Kaufsache eine Steuerung erforderlich ist, gewährt Horse Gym dem Kunden für die Nutzung der Kaufsache einschließlich der Steuerung eine unwiderrufliche, nicht auf Dritte übertragbare, unentgeltliche und nur aus wichtigem Grund widerrufbare Lizenz.

18.2 Über die Nutzung der Software zur Steuerung und Bedienung der Kaufsache hinausgehende Rechte werden dem Kunden nicht gewährt. Der Kunde darf die Software daher insbesondere nicht dekompilieren, disassemblieren oder eine sonstige Form des Reverse Engineering betreiben.

18.3 Der Kunde ist verpflichtet, Herstellerangaben – insbesondere Copyrightvermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von Horse Gym zu verändern.

18.4 Alle sonstigen Rechte an der Software und der Dokumentation einschließlich Kopien bleiben bei Horse Gym.

XIX. Geheimhaltung, Datenschutz

Der Kunde verpflichtet sich, über sämtliche Vertraulichen Informationen von Horse Gym, die ihm im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangen, strenges Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt auch nach der Beendigung der Vertragsbeziehung hinaus für weitere fünf (5) Jahre, soweit es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handelt.

Horse Gym verarbeitet personenbezogenen Daten entsprechend den Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 der Europäischen Union (DS-GVO)) sowie den sonstigen geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere solche des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Sämtliche Daten werden vertraulich behandelt. Näheres findet sich in den gesonderten Datenschutzhinweisen die einen detaillierten Überblick über die Verarbeitung personenbezogener Daten enthalten.

XX. Salvatorische Klausel


Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie die Wirksamkeit des Vertrags hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich jedoch, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten der Parteien möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für den Fall etwaiger Regelungslücken.

XXI. Rechtswahl, Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss etwaiger Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht).

XXII. Schiedsverfahren

20.1.1 Vertragspartner mit Sitz innerhalb der EU und des Geltungsbereichs des EWR:
Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über dessen Gültigkeit zwischen Horse Gym und einem im EWR sowie der Schweiz ansässigen Kunden ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) [https://www.disarb.org] unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Für Eilverfahren / für Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes verbleibt es bei der Zuständigkeit der staatlichen Gerichte. Zuständig ist das am Sitz der Horse Gym örtlich zuständige Gericht.

20.1.2 Das Schiedsgericht besteht aus einem Einzelschiedsrichter.

20.1.3 Der Schiedsort ist Augsburg.

20.1.4 Die Verfahrenssprache ist Englisch.

20.2.1 Vertragspartner mit Sitz innerhalb der VAE:

Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über dessen Gültigkeit zwischen Horse Gym und einem in den VAE ansässigen Kunden ergeben, werden nach der Schiedsordnung des Abu Dhabi International Arbitration Center (https://www.arbitratead.ae) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Für Eilverfahren / für Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes verbleibt es bei der Zuständigkeit der staatlichen Gerichte. Zuständig ist das am Sitz der Horse Gym örtlich zuständige Gericht.

20.2.2 Das Schiedsgericht besteht aus einem Einzelschiedsrichter.

20.2.3 Der Schiedsort ist Abu Dhabi Global Market (ADGM).

20.2.4 Die Verfahrenssprache ist Englisch.

20.1.1 Vertragspartner mit Sitz in den Vereinigten Mexikanischen Staaten:

Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über dessen Gültigkeit zwischen Horse Gym und einem Kunden mit Sitz in den Vereinigten Mexikanischen Staaten ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Amerikanischen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (“American Arbitration Association“) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Für Eilverfahren / für Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes verbleibt es bei der Zuständigkeit der staatlichen Gerichte. Zuständig ist das am Sitz der Horse Gym örtlich zuständige Gericht.

20.3.1 Das Schiedsgericht besteht aus einem Einzelschiedsrichter.

20.3.2 Der Schiedsort ist Mexiko-Stadt.

20.3.3 Die Verfahrenssprache ist Englisch.

Stand: September 2025
© Horse Gym GmbH, Deutschland